Wenn das Essen nicht nur lecker, sondern auch heikel wird

Dein perfekt angerichteter Cappuccino, die kunstvoll verzierte Torte oder das frisch gebackene Croissant – schnell ein Foto gemacht und auf Instagram gepostet. Doch halt: Wem gehören eigentlich die Bildrechte an dem Essen? Ist es der Koch, der das Gericht kreiert hat, oder der Fotograf, der es ablichtet? Und darfst du die Bilder ohne Erlaubnis verbreiten?

Was auf den ersten Blick harmlos scheint, kann rechtlich ziemlich kompliziert werden. In diesem Blogartikel werfen wir einen kritischen Blick auf die Frage, wem die Bildrechte bei Food-Fotografie gehören, welche Fehler Einzelhändler, Gastronomen und Baristas vermeiden sollten und wie du rechtlich sicher agierst.


Die rechtliche Lage: Wer hat welche Rechte?

1. Der Koch als „Schöpfer“ des Gerichts

In Deutschland können Gerichte unter bestimmten Umständen als „Werk“ im Sinne des Urheberrechts gelten. Ein Beispiel: Ein Sternekoch, der ein aufwändig dekoriertes Dessert kreiert, kann unter Umständen Urheberrechte an der optischen Gestaltung haben.

Wann das gilt:

  • Das Gericht muss eine besondere Schöpfungshöhe erreichen.
  • Es darf sich nicht um ein Standardgericht handeln.

2. Der Fotograf als Bildurheber

Wer das Foto macht, besitzt automatisch die Rechte daran – sofern es sich um ein eigenes Werk handelt. Das bedeutet: Wenn du als Restaurantbesitzer Fotos machst, gehören die Bildrechte dir. Lässt du aber einen Fotografen Bilder anfertigen, hat dieser die Rechte, sofern nichts anderes vertraglich geregelt ist.

3. Der Kunde und seine Smartphone-Bilder

Wenn Gäste in deinem Lokal Fotos ihres Essens machen, besitzen sie die Rechte an diesen Bildern. Allerdings müssen sie sicherstellen, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke (z. B. dein aufwändig gestaltetes Essen) widerrechtlich verbreitet werden.


Praxisbeispiele: Fehler und deren Vermeidung

Fall 1: Das Bild eines Gerichts ohne Erlaubnis posten

Ein Restaurant nutzt ein Foto eines Gastfotografen auf seiner Website, ohne zuvor die Rechte daran zu klären. Ergebnis: Eine Abmahnung und eine saftige Schadensersatzforderung.

Lösung:
Erstelle klare Vereinbarungen mit Fotografen oder nutze eigene Bilder, bei denen du sicher bist, dass du die Rechte besitzt.

Fall 2: Der Kunde postet ein Bild auf Instagram und wird abgemahnt

Ein Gast postet ein Foto eines kunstvoll arrangierten Desserts. Der Sternekoch sieht darin eine Verletzung seiner Urheberrechte und fordert Schadensersatz.

Lösung:
Informiere deine Gäste höflich, dass das Fotografieren und Verbreiten von Fotos bestimmter Gerichte nur mit Genehmigung gestattet ist.

Fall 3: Ein Influencer verwendet dein Foto ohne Zustimmung

Du hast ein professionelles Foto eines Gerichts auf deinem Social-Media-Kanal gepostet. Ein Influencer teilt das Bild ohne Rücksprache.

Lösung:
Mache deutlich, dass deine Bilder urheberrechtlich geschützt sind. Ein Wasserzeichen kann zusätzlich helfen, unerlaubte Nutzung zu verhindern.


Wie du rechtlich sicher agierst: Tipps für Gastronomen und Einzelhändler

1. Kläre die Rechte vorab

  • Arbeite mit professionellen Fotografen? Dann halte die Nutzungsrechte vertraglich fest.
  • Stellst du selbst Fotos her? Sorge dafür, dass du diese gut dokumentierst und speicherst.

2. Kommuniziere klar mit Gästen

  • Zeige durch dezente Hinweise in deinem Lokal, wie du mit Food-Fotografie umgehst.
  • Beispiele: „Wir freuen uns über eure Bilder, bitte taggt uns!“ oder „Bitte keine Fotos ohne Rücksprache.“

3. Lizenzierte Bilder nutzen

  • Für deine Website oder Social-Media-Auftritte können lizenzfreie Bilder eine gute Alternative sein. Plattformen wie Pexels oder Unsplash bieten hochwertige Bilder, die frei verwendbar sind – prüfe aber die Lizenzbedingungen genau.

4. Dokumentiere deine Kreationen

  • Wenn du denkst, dass ein Gericht urheberrechtlich geschützt sein könnte, dokumentiere den Schaffensprozess. Das erleichtert dir im Streitfall die Beweisführung.

5. Hol dir rechtlichen Rat

  • Unsicherheiten rund um Bildrechte und Food-Fotografie? Sprich mit Experten, bevor du teure Fehler machst.

Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Essen fotografieren und posten mag harmlos erscheinen, birgt aber rechtliche Risiken. Kläre die Rechte an den Bildern und Gerichten, bevor du sie nutzt oder verbreitest. Informiere Gäste freundlich, aber bestimmt, über deine Regeln zur Food-Fotografie.

Wenn du sicherstellen willst, dass du rechtlich auf der sicheren Seite bist, sprich mit unseren Experten von markenkids.de. Wir helfen dir, dich und dein Geschäft abzusichern – und das ohne komplizierten Juristensprech.


FAQ: Die häufigsten Fragen zu Bildrechten und Food-Fotografie

1. Wem gehören die Rechte an einem Foto von Essen?
Die Rechte gehören grundsätzlich dem Fotografen. Wenn der Koch das Gericht als urheberrechtlich geschütztes Werk beanspruchen kann, könnte er ebenfalls Rechte geltend machen.

2. Darf ich Bilder von Gästen nutzen, die sie in meinem Restaurant gemacht haben?
Nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Gäste. Ein „Repost“ ohne Zustimmung ist rechtlich problematisch.

3. Kann ein Gericht wirklich urheberrechtlich geschützt sein?
Ja, aber nur, wenn es eine besondere Schöpfungshöhe erreicht. Standardgerichte fallen in der Regel nicht darunter.

4. Was passiert, wenn ich ein Foto ohne Erlaubnis verwende?
Das kann zu einer Abmahnung und Schadensersatzforderungen führen. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab, kann aber mehrere Tausend Euro betragen.

5. Wie kann ich sicherstellen, dass ich keine Rechte verletze?
Kläre die Rechte an Bildern und Gerichten vorab und dokumentiere Vereinbarungen schriftlich. Nutze eigene Fotos oder lizenzfreie Alternativen.

Mit klaren Regelungen und rechtlicher Vorsicht kannst du dich auf das Wesentliche konzentrieren: Deinen Gästen und Kunden ein unvergessliches Erlebnis zu bieten

Von Admin

Michael ist Gründer und Geschäftsführer der Digitalagentur 4EVERGLEN. Seit über 15 Jahren begleitet er Unternehmen auf ihrem Weg in die digitale Zukunft – mit einem besonderen Fokus auf Gastronomie, Einzelhandel und kreative Markenentwicklung. Für den Blog markenkids.de teilt Michael seine Erfahrungen rund um Digitalisierung, Marketingstrategien und nachhaltiges Wachstum in der Gastronomie. In den vergangenen Jahren hat er zahlreiche Gastronomiebetriebe strategisch beraten und erlebt: Gute Ideen kommen, gehen – und die besten bleiben. Oft ist die Gastronomie nur der Anfang. Mit dem richtigen Konzept entwickeln sich aus Restaurants erfolgreiche Catering-Services oder sogar eigene Produktlinien. Michael und sein Team begleiten diesen Weg – vom ersten Auftritt bis zur skalierbaren Marke. Sein Anspruch: nicht nur Sichtbarkeit schaffen, sondern echte Zukunftsperspektiven.

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